Was sind Gradtagszahlen?

Grundsätzlich ist der Vermieter nach der Heizkostenverordnung verpflichtet, bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung der Heizkostenverteiler vorzunehmen. Da eine zusätzliche Heizkostenabrechnung im Falle eines Mieterwechsels jedoch oftmals mit weiteren Kosten verbunden ist, bieten wir Ihnen in unserem Online-Tool zur Erstellung von Mieter-Nebenkosten eine Funktion zur Verfügung, die es Ihnen ermöglicht, anteilig die ganzjährige Heizkostenabrechnungskosten in Ihrem tatsächlichen Mietzeitraum zu berechnen. Hierzu dienen die gesetzliche vorgelegten Gradtagszahlen wie folgt:

  • Januar: 170 Anteile
  • Februar: 150 Anteile
  • März: 130 Anteile
  • April: 80 Anteile
  • Mai: 40 Anteile
  • Juni, Juli und August zusammen: 40 Anteile
  • September: 30 Anteile
  • Oktober: 80 Anteile
  • November: 120 Anteile
  • Dezember: 160 Anteile

In der Summe ergeben sich somit 1.000 Anteile für zwölf Monate, bzw. ein gesamtes Wirtschaftsjahr.

Um die anteiligen Verbrauchskosten zu berechnen, teilt man den Verbrauch für zwölf Monate durch 1000 Gradtagszahlen. Das Ergebnis wird dann mit der Summe der Gradtagszahlen für den Mietzeitraum multipliziert.

Mit unserer Funktion zur Berechnung der Heizkosten anhand der Gradtagszahlen können Sie Zeit und Geld sparen. Testen Sie jetzt die Online-Erstellung der Mieter-Nebenkosten.

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