Ausgeschlossen oder Schlüssel vergessen: Was tun?

Es ist ärgerlich und geschieht leider rasend schnell: Man steht vor der verschlossenen Türe ohne Schlüssel. Egal ob ausgeschlossen oder Schlüssel vergessen. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist.

Ist bei Ihnen Gefahr in Verzug?

  • Benötigen Sie selber unsere Hilfe oder rufen Sie für jemanden an?
  • Sind Sie berechtigt in die Wohnung oder das Haus einzudringen?
  • Liegt eine hilflose Person in der Wohnung

Beachten Sie bitte: In lebensbedrohlichen Situationen ist es wichtig bzw. nötig die Polizei, einen Krankenwagen oder andere Hilfsdienste als erstes zu kontaktieren um keine kostbare Zeit zu verlieren! In diesem Fall unverzüglich die Polizei unter der Nummer 110 kontaktieren.

Weitere mögliche Gefahren

  • Gefahr durch Wasser: Läuft bei Ihnen irgendwo Wasser? Das einlaufen lassen einer Badewanne mit Wasser birgt normalerweise keine Gefahr ausser der Ablauf ist verstopft.
    • Können Sie den Hausmeister oder den Hausverwalter erreichen?
    • Denn hier sollte dann zum Schlüsseldienst auch noch ein Klempner dazu bestellt werden um den Wasserschaden zu beheben
    • Zusätzlich sollte dann auch hier wenn möglich noch die Polizei zum Öffnungsort bestellt werden bzw. mit der Polizei vorher telefonisch gesprochen werden
  • Gefahr durch Geräte mit Strom und Hitze: Ist ein Bügeleisen eingeschaltet? Oder ist Ihre Herdplatte eingeschaltet?
    • Haben Sie ausserhalb der Wohnung einen Sicherungskasten um den Strom abzuschalten bis wir kommen?
  • Gefahr durch offenes Feuer: Haben Sie offenes Feuer an. z.B. Kerze, Kaminfeuer ?
    • Bitte rufen Sie sicherheitshalber die Feuerwehr unter der Nummer 112, wenn Sie Bedenken zu offenen Feuer haben, während die Tür verschlossen ist

Notöffnung durch einen Schlüsseldienst

Schlüsseldienste sind nicht gerade günstig, jedoch öffnen Sie die Tür meist ohne Schaden, sodass das Türschloss weiterhin benutzt werden kann und nicht teuer ausgetauscht werden muss. Bei einer Auftragsannahme durch einen Schlüsseldienst werden folgende Angaben benötigt:

  • Name
  • Straße
  • Hausnummer
  • PLZ
  • Wohnort
  • Eine Telefonnummer wo Sie erreichbar sind (mobil oder vom Nachbarn)

Problembeschreibung: Ausgeschlossen oder Schlüssel vergessen?

Beschreiben Sie genau wie möglich das Problem

  • Ob es sich nur um eine zugefallene Türe handelt
  • Oder um eine verschlossene Türe
  • Einfach oder Doppelfalztür (wenn bekannt)
  • Ob Ihr Schlüssel abgebrochen ist oder ein Schlüssel von innen steckt
  • Ob Sie den Schlüssel verloren haben
  • Ist die betroffene Wohnung Ihr Zweitwohnsitz?
  • Ist jemand in der Wohnung eingeschlossen? (Hilflose Person oder Kind)
  • Betreuen Sie die Wohnung für jemand anderen? (Ist dieser im Urlaub oder auf Geschäftsreise)

Angaben zum Schließzylinder

Lässt sich das Schloss nicht ab- oder aufschließen oder dreht der Schlüssel nur durch?

  • Es kann ein mechanischer Defekt am Schließzylinder vorliegen
  • Sie haben evtl. einen Riegelbruch oder Fallenbruch

Riegelbruch

Ein Riegelbruch liegt vor, wenn Sie auf- oder abschließen möchten aber es bewegt sich der Türriegel nicht.

Fallenbruch

Ein Fallenbruch liegt vor, wenn Sie die Türklinke herunter drücken aber die Türe dennoch nicht aufgeht. Oder ein Fallenbruch liegt auch vor, wenn Sie eine nur zugezogene Türe mit dem Schlüssel öffnen möchten ohne Erfolg.

Legitimation vor der Notöffnung

Wenn nicht im Haus oder in der Wohnung eingeschlossen benötigen wir vor der Notöffnung folgende Dokumente zur Personalüberprüfung:

Privatpersonen:

  1. Ihren Personalausweis
  2. Ihren Reisepass und  Meldebestätigung
  3. Ihren Reisepass und Mietvertrag
  4. Personalausweis oder Reisepass und Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
  5. Durch die Polizei (Personalfeststellung)

Privatpersonen die in ein fremdes Haus oder Wohnung eindringen wollen (z.B. Erbschaft)

  1. Mit Personalausweis oder Reisepass und Gerichtsbeschluss oder Erbschein
  2. Mit Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht und Perso vom Betroffenen
  3. Mit Gerichtsvollzieher oder Polizei

Bei Firmen oder Behörden:

  1. Bei Firmen (Chef) Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
  2. Bei Firmen (Chef) Personalausweis oder Reisepass und Handelsregisterauszug
  3. Bei Firmen (Angestellte) Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht vom Chef

Gerichtsvollzieher oder Betreuer:

  1. Mit Personalausweis oder Reisepass und Gerichtsbeschluss oder Erbschein
  2. Mit Personalausweis oder Reisepass und Betreuerausweis (Bestallungsurkunde)
  3. Mit Dienstausweis (nur bei berechtigten Behörden)

Legitimation vor der Öffnung kann auch nachfolgend erfolgen:

  1. Durch einen Nachbarn
  2. Mit Ihrem Führerschein
  3. z.B. Mit Ihrer Krankenkassenkarte mit Bild
  4. z.B. Mit Ihrem VVS Ausweis mit Bild
  5. Durch die Polizei (Personalfeststellung)

Können Sie oder eine fremde Person seine Berechtigung zur Türöffnung nicht nachweisen, sollte die Tür nur im Beisein der Polizei geöffnet werden.

Ausnahmen sind Not in folgenden Gefahr-Fällen:

  • Die zuständigen Behörden / Stellen sind unverzüglich telefonisch per Notruf zu benachrichtigen:
  • Polizei
  • Feuerwehr

Legitimation nach der Notöffnung

Eine Legitimation nach der Notöffnung erfolgt auf jeden Fall mit:

  • Mit Ihrem Personalausweis und Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Mit Ihrem bzw. Reisepass und Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Wir überprüfen zusätzlich Ihren Posteingang auf Namen und Adresse!

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4 Gedanken zu „Ausgeschlossen oder Schlüssel vergessen: Was tun?

  1. Guntram Antworten

    Obwohl man durch mehrere Maßnahmen vorbeugen kann, sich auszusperren, ist es gerade als gestresste und berufstätige Person durchaus normal, dass es gelegentlich doch passiert. In diesem Fall ist der Schlüsseldienst sehr von Vorteil, da er die Tür, ob komplett verschlossen oder nur zu gezogen, stets öffnen kann und dabei keinerlei Schaden an der Tür hinterlässt. Zudem ist er rund um die Uhr verfügbar, sodass man nicht gezwungen ist, eine Nacht im Hotelzimmer zu übernachten.

  2. Olli Antworten

    Den Schlüssel kann man schon mal vergessen. So etwas passiert einfach im Alltag manchmal. Zum Glück gibt es aber Notöffnungen.

  3. Olli Antworten

    Eines Nachts, als ich meinen Schlüssel verloren hatte und vor einer verschlossenen Tür stand, war der Schlüsseldienst wie ein rettender Engel! Mit ihrer schnellen Reaktion und Fachkenntnis öffneten sie die Tür, und ich war unglaublich dankbar für ihre Professionalität. Es war ein Moment der Erleichterung.

  4. Mia Antworten

    Der Aufsperrdienst ist eine Rettung, wenn man sich aus Versehen ausgeschlossen hat. Mit ihrem Fachwissen und den richtigen Werkzeugen können sie effizient und professionell Türen öffnen, ohne dabei Schäden zu verursachen. In solchen Situationen ist der Aufsperrdienst eine zuverlässige Lösung, um schnell wieder Zugang zu den eigenen Räumlichkeiten zu erhalten.

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