WEG ist die Kurzform für Wohnungseigentumsgesetz. Genau geht es hierbei um das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht in Deutschland.
Das Wohnungseigentumsgesetz WEG wurde 1951 in der Bundesrepublik Deutschland erstmals im BGBI I aufgenommen und wurde zuletzt erst in diesem Jahrzehnt geändert.
Das WEG umfasst vier Teilbereiche:
- I. Teil: Wohnungseigentum (§§ 1 - 30)
- II. Teil: Dauerwohnrecht (§§ 31 - 42)
- III. Teil: Verfahrensvorschriften (§§ 43 - 58)
- IV. Teil: Ergänzende Bestimmungen (§§ 59 - 64)
Die heutigen Wohnungseigentümergemeinschaften werden nach WEG verwaltet.
Sie sind auf der Suche nach einer WEG? HVeasy ist eine innovative Online-Hausverwaltung für Ihre WEG.